Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld... (412.190)
INHALT
Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM)
- Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM)
- Art. 5 Die Organe sind:
- Art. 14 Die Schüler müssen die bundesrechtlich festgelegten Anforderungen er-
- Art. 17 Die Baukosten werden durch Beiträge des Bundes und Entnahmen aus
- Art. 24 Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Vertragspartner und der
- Art. 25 Die Vereinbarung tritt am 1. Januar des der Genehmigung durch den Bun-
Feedback