Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicher... (831.100)
INHALT
Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung
- Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung
- Art. 3 Die Organe der AHV-Ausgleichskasse und der IV-Stelle sind:
- Art. 10 Die Verwaltungskosten werden anteilsmässig gedeckt:
- Art. 16 Die vom Regierungsrat gewählte IV-Kommission wird auf den Zeit-
Feedback