Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung des Vertrages zwischen dem Kanton Basel-St... (332.660)
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Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung des Vertrages zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Adullam-Stiftung Basel zur Hospitalisierung Chronischkranker und betreffend die Erstellung einer Chronischkrankenabteilung in Verbindung mit dem Neubau der Skulpturhalle der Universität an der Mittleren Strasse 21/27
- Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung des Vertrages zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Adullam-Stiftung Basel zur Hospitalisierung Chronischkranker und betreffend die Erstellung einer Chronischkrankenabteilung in Verbindung mit dem Neubau der Skulpturhalle der Universität an der Mittleren Strasse 21/27
- 1. Der vom Regierungsrat mit der Adullam-Stiftung Basel abgeschlos-
- 4. März 1960 wird genehmigt.
- 2.
- §1. Die Adullam-Stiftung Basel (im folgenden Stiftung genannt)
- §2. Diese neu zu schaffende Abteilung wird der Stiftung unentgelt-
- §3. Beim Bau und bei der Einrichtung der Abteilung sollen berech-
- §4. Die Stiftung verpflichtet sich, in erster Linie nur Patienten aufzu-
- §5. Die Schaffung einer zentralen Bettenvermittlungsstelle beim Sa-
- §6. Der Kanton leistet Beiträge an die ungedeckten Betriebskosten
- §7. Für das erste Betriebsjahr wird davon ausgegangen, dass zur
- §8. Die Festsetzung des von den Patienten pro Tag zu zahlenden
- §9. Zur Geltendmachung der Kantonsbeiträge reicht die Stiftung je
- § 10. Zur Orientierung über die allgemeine Betriebsentwicklung und
- § 11. Sollten über die Auslegung des Vertrages, insbesondere von § 7,
- § 13. Der Vertrag wird auf die Dauer von zehn Jahren, d. h. bis zum
- 31. Dezember 1970, abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien unter
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