Ordnung für die Durchführung von Abschlussreisen in den Gymnasien, der Wirtschaftsmi... (413.880)
INHALT
Ordnung für die Durchführung von Abschlussreisen in den Gymnasien, der Wirtschaftsmittelschule und der Diplommittelschule
- Ordnung für die Durchführung von Abschlussreisen in den Gymnasien, der Wirtschaftsmittelschule und der Diplommittelschule
- §1.
- §2. Das Programm ist so zu gestalten, dass die Reise zum Bildungser-
- §3. Die Reise darf nicht über Europa und die Mittelmeer-Anrainer-
- §4. Die Reiseleitung im Sinne der Verantwortlichkeit liegt bei ein bis
- §5. Die Benützung des Flugzeuges ist im Einverständnis mit den In-
- §6. Die Abschlussreisen sind mit möglichst geringen Kosten durch-
- §7. Den für die Reiseleitung verantwortlichen Lehrkräften werden
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