Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenten und Hilfsassistente... (162.810)
INHALT
Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenten und Hilfsassistenten an den Anstalten, Instituten und Seminaren der Universität Basel
- Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenten und Hilfsassistenten an den Anstalten, Instituten und Seminaren der Universität Basel
- §1. Diese Verordnung regelt die Anstellungsbedingungen der Assi-
- §2. Es werden der Aufgabe und der zeitlichen Inanspruchnahme
- 1. Assistenten
- 2. Hilfsassistenten
- §4. Wer sich um eine Assistentenstelle bewerben will, hat sich auszu-
- 1. qualifiziertes Abschlussexamen;
- 2. Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister;
- 3. für Assistenten gemäss § 3 Ziff. 1 lit. b Immatrikulation an der Uni-
- §5. Die Anstellung der Assistenten erfolgt aufgrund eines jeweils auf
- §6. Die Anstellungsdauer der Assistenten gemäss § 3 Ziff. 1 lit. a soll
- §7. Die Kündigungsfrist für Assistenten gemäss § 3 Ziff. 1 lit. a be-
- § 3 Ziff. 1 lit. b kann während des ersten Dienstjahres unter Einhaltung
- §8. Die tägliche Arbeitszeit der vollbeschäftigten Assistenten richtet
- §9. Die Assistenten und Hilfsassistenten haben ihre Tätigkeit für das
- § 11. Zuständig für den Abschluss der Dienstverträge mit den Assi-
- § 12.
- § 13. Der Ferienanspruch der Assistenten richtet sich nach der Ver-
- § 14. Die Assistenten haben Aufgebote für militärische Dienstlei-
- § 15.
- § 16. Die berufliche Tätigkeit der Assistenten und Hilfsassistenten ist
- § 17. Die Anstalts-, Instituts- und Seminarleitung kann den Assisten-
- § 18.
- § 19. Diese Verordnung ersetzt diejenige betreffend die Anstellungs-
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