Diplomreglement für das Vollzeitstudium (416.915.5)
INHALT
Diplomreglement für das Vollzeitstudium
- Diplomreglement für das Vollzeitstudium
- 1. Prüfungszeiten
- 2. Zulassung
- 3. Durchführung der Prüfung
- 3.1 Die Ernennung der Expertenkommission erfolgt durch die Aufsichts-
- 3.2 Der Prüfungsplan für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wird
- 3.3 Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden von den zuständigen
- 3.4 Die Aufgabenstellungen für die schriftlichen und mündlichen Prüfun-
- 3.5 Die Abschlussprüfung umfasst folgende Fächer:
- 3.6 Der Abgabetermin und -Ort für Diplomarbeiten wird den Kandidaten
- 4. Bewertung
- 4.1 Für die Notengebung sind die Experten und Fachlehrer zuständig. Bei
- 4.2 Die Diplom-Zeugnisnoten ergeben sich in den einzelnen Fächern wie
- 3. S.)
- 4.3 Die Prüfungsleistungen (mündliche, schriftliche Prüfungen und Di-
- 5. Promotion
- 5.1 Nach Abschluss der Prüfungen entscheidet die Konferenz der Experten
- 5.2 Das Diplom wird erteilt, wenn sowohl der Durchschnitt der schriftli-
- 5.3 Das Diplom
- 6. Diplomwiederholung
- 6.1 Die Abschlussprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
- 6.2 Die Diplomarbeit und die mündlichen und schriftlichen Prüfungen
- 6.3 Die Wiederholung der Diplomarbeit wird erlassen, wenn in der ersten
- 6.4 Diplomprüfungen finden nur einmal jährlich statt.
- 7. Diplomausweis
- 8. Rechtspflege
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