Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (413.001)
INHALT
Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen
- Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen
- Art. 3 Grundsatz Kantonale sowie von einem Kanton anerkannte Maturitätsaus-
- Art. 4 Maturitätsschulen Maturitätszeugnisse werden nur anerkannt, wenn sie an einer all-
- Art. 8 Lehrpläne Die Maturitätsschulen unterrichten nach Lehrplänen, die vom Kan-
- Art. 11 bis
- Art. 12 Dritte Landessprache Neben dem Angebot der Landesspr achen im Bereich der Grundla-
- Art. 13 Rätoromanisch Im Kanton Graubünden kann die rätoromanische Sprache zu-
- Art. 21 Aufgaben und Zusammensetzung der Schweizerischen Maturi-
- Art. 25 bis
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