Einkauf in bestehende Zivilschutzanlagen und -einrichtungen (535.221)
INHALT
Einkauf in bestehende Zivilschutzanlagen und -einrichtungen
- Einkauf in bestehende Zivilschutzanlagen und -einrichtungen
- 1. Die finanziellen Aufwendungen für den Einkauf in bestehende Anlagen,
- 2. Sofern die zwischen den Gemeinden abgeschlossenen Verträge und
- 3. Die zu verteilenden Kosten setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
- 4. Die Höhe der jeweiligen Kantonsbeiträge wird aufgrund des Verteiler-
- 5. Zur Festlegung des Kostenverteilers nimmt in der Regel die Standort-
- 6. Der Kostenverteiler kann erst festgelegt und das Subventionsgesuch
- 7. Die Berechnungen nach Ziffer 2 und 4 dieses Beschlusses obliegen den
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