Verordnung über den Schulbesuch, die Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen (410.130) 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Schulbesuch, die Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen
- Verordnung über den Schulbesuch, die Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen
 - § 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - § 2 Volljährige Schülerinnen, Schüler und Lernende
 - § 3
 - § 4 Ferien
 - § 5 Schulfreie Tage
 - § 6 Unterrichts- und Betreuungszeiten
 - § 7 Schulbesuchspflicht
 - § 8 Begriff
 - § 9 Verspätungen und Versäumnisse
 - § 11 Gründe
 - 2007. Die Massnahmen sind den Erziehungsberechtigten mitzuteilen.
 - § 12 Familienurlaub in den Volksschulen und den Sonderschulen mit kantonalem Auftrag
 - § 13 Termin- und Formvorschriften
 - § 14 Zuständigkeiten
 - § 15 Absenzenkontrolle
 - § 16 Absenzenreglemente der Mittelschulen und der Wirtschaftsmittelschule
 - § 17 Vorgehen bei unbegründeten Absenzen
 - § 18 Absenzenvermerk im Zeugnis
 - § 19 Begriff
 - § 20 Dispensation aus gesundheitlichen Gründen
 - § 21 Dispensation aufgrund von ausserordentlichen Leistungen oder Begabungen
 - § 21a
 - § 22 Dispensation aufgrund von besonderem Bildungsbedarf in den Volksschulen
 - § 23 Dispensation bei anderweitiger Erfüllung der Schulpflicht während der obligatori -
 - § 24 Termin- und Formvorschriften
 - § 25 Zuständigkeit
 - § 26 Befristung
 - § 27
 - § 28 Ergreifung von disziplinarischen Massnahmen
 - § 29 Disziplinarische Massnahmen durch Lehr- und Fachpersonen
 - § 30 Disziplinarische Massnahmen durch die Schulleitung in den Volksschulen, Mittelschu -
 - § 31 Disziplinarische Massnahmen durch die Schulleitung in den übrigen Schulen der
 - § 32 Disziplinarische Massnahmen durch die Leitung Volksschulen, die zuständige Stelle
 - § 33
 - § 34 Gültigkeit für die Orientierungs- und Weiterbildungsschule
 - § 35 Aufhebung anderer Erlasse