Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liech... (0.131.351.4)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Definitionen
- Art. 3 Zuständigkeiten
- Art. 4 Vorgängige Absprache
- Art. 5 Koordination und Gesamtleitung
- Art. 6 Einsatzarten
- Art. 7 Uniformierte Hilfsmannschaften und militärische Ausrüstungsgegenstände
- Art. 8 Einsätze mit Luftfahrzeugen
- Art. 9 Einsatzkosten
- Art. 10 Schadenersatz und Entschädigung
- Art. 11 Strafgerichtsbarkeit
- Art. 12 Unterstützung und Wiederaufnahme
- Art. 13 Fernmeldeverbindungen
- Art. 14 Weitere Formen der Zusammenarbeit
- Art. 15 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
- Art. 16 Kündigung
- Art. 17 Andere vertragliche Regelungen
- Art. 18 Inkrafttreten
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