Verordnung zum Gesetz betreffend Massnahmen gegen den Alkohol- und Medikamentenmissb... (322.110) 
                
                
            INHALT
Verordnung zum Gesetz betreffend Massnahmen gegen den Alkohol- und Medikamentenmissbrauch sowie gegen den Drogenkonsum
- Verordnung zum Gesetz betreffend Massnahmen gegen den Alkohol- und Medikamentenmissbrauch sowie gegen den Drogenkonsum
 - §1. Die Koordinationsstelle für Alkohol- und Drogenfragen, gemäss
 - § 3 des Gesetzes, ist dem Gesundheitsamt
 - §2. Die Kommission für Alkohol- und Drogenfragen besteht aus sie-
 - §3. Der Fürsorgerat ist ein Dreierausschuss des Vormundschafts-
 - §4. Das Verfahren ist kostenlos.
 - §5. Die Koordinationsstelle vollzieht den Entscheid des Fürsorgera-
 - §6. Als Behandlungsstationen im Sinne des Gesetzes kommen insbe-
 - §7. Die durch den Aufenthalt in einer Behandlungsstation entstehen-
 - §8. In bezug auf Zuwiderhandlungen gegen das Bundesgesetz über