Diplomreglement der Technikerschule des Kantons Solothurn (416.915.4)
INHALT
Diplomreglement der Technikerschule des Kantons Solothurn
- Diplomreglement der Technikerschule des Kantons Solothurn
- 1. Prüfungszeiten
- 2. Zulassung
- 3. Durchführung der Prüfung
- 3.1. Die Ernennung der Experten und des Präsidenten der Expertenkom-
- 3.2. Der Prüfungsplan für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wird
- 3.3. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden von den zuständigen
- 3.4. Die Aufgabenstellungen für die schriftlichen und mündlichen Prüfun-
- 4. Bewertung
- 4.1 Für die Notengebung sind die Experten und Fachlehrer zuständig.
- 4.2 Die Diplom-Zeugnisnoten ergeben sich in den einzelnen Fächern wie
- 4.3. Die Prüfungsleistungen (mündlich, schriftliche Prüfungen und Diplom-
- 5. Promotion
- 5.1. Nach Abschluss der Prüfungen entscheidet die Konferenz der Experten
- 5.2 Das Diplom wird erteilt. wenn sowohl der Durchschnitt der schriftli-
- 5.3 Das Diplom
- 6. Diplomwiederholung
- 6.1 Die Diplomprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
- 6.2 Die Wiederholung der Diplomarbeit wird erlassen, wenn in der ersten
- 6.3 Diplomprüfungen finden nur einmal jährlich statt.
- 7. Diplomausweis
- 8. Besondere Bestimmungen
- 9. Rechtspflege
- 10. Inkrafttreten
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