Abkommen (0.192.122.52)
INHALT
Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Organisation für Zivilschutz zur Regelung des rechtlichen Statuts dieser Organisation in der Schweiz)
- Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Organisation für Zivilschutz zur Regelung des rechtlichen Statuts dieser Organisation in der Schweiz)
- I. Statut, Immunitäten und Vorrechte der Organisation
- Art. 1 Persönlichkeit
- Art. 2 Handlungsfreiheit
- Art. 3 Unverletzbarkeit
- Art. 4 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und Befreiung von anderen Massnahmen
- Art. 5 Dienstlicher Verkehr
- Art. 6 Veröffentlichungen
- Art. 7 Steuerliche Behandlung
- Art. 8 Zollbehandlung
- Art. 9 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 10 Pensionskassen und Spezialfonds
- Art. 11 Sozialfürsorge
- II. Immunitäten und Erleichterungen für Personen in offizieller Eigenschaft bei der Organisation
- Art. 12 Rechtsstellung der Vertreter der Mitgliedstaaten der Organisation
- Art. 13 Rechtsstellung des Generalsekretärs der Organisation
- Art. 14 Allen Beamten zustehende Immunitäten und Erleichterungen
- Art. 15 Immunitäten und Erleichterungen für nichtschweizerische Beamte
- Art. 16 Freiheit der Einreise, des Aufenthaltes und der Ausreise
- Art. 17 Legitimationskarten
- Art. 18 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 19 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 20 Streitigkeiten privater Art
- III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 21 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 22 Sicherheit der Schweiz
- IV. Vollzug, Änderung, Kündigung und Inkrafttreten des Abkommens
- Art. 23 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 24 Gerichtsbarkeit
- Art. 25 Änderung des Abkommens
- Art. 26 Kündigung des Abkommens
- Art. 27 Inkrafttreten
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