Abkommen zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakischen Republik über die g... (0.274.187.411)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakischen Republik über die gegenseitige Rechtshilfe in Zivil‑ und Handelssachen 1
- Abkommen zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakischen Republik über die gegenseitige Rechtshilfe in Zivil‑ und Handelssachen 1
- I. Aktenzustellungen; Ersuchsschreiben
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- II. Vollstreckung von Entscheidungen über Prozesskosten
- Art. 5
- III. Beglaubigung und Beweiskraft von Urkunden
- Art. 6
- Art. 7
- IV. Rechtsauskunft und Mitteilung von Rechtsvorschriften
- Art. 8
- Schlussbestimmungen
- Art. 9
- Zusatzprotokoll
- Beilage
- Verzeichnis der Verwaltungsbehörden, deren Urkunden gemäss Artikel 6 Absatz 2 des Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen keiner Beglaubigung bedarf
- A. für schweizerische Urkunden ¹⁰
- I. Eidgenössische Behörden
- II. Kantonale Behörden
- B.
- 1. Für slowakische Urkunden ¹¹
- 2. Für tschechische Urkunden ¹²
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