Verordnung über Schaffensbeiträge an anerkannte Theatergruppen (480.46)
INHALT
Verordnung über Schaffensbeiträge an anerkannte Theatergruppen
- Verordnung über Schaffensbeiträge an anerkannte Theatergruppen
- Art. 1 Gegenstand und Definition
- Art. 2 Fachgruppe – Auftrag
- Art. 3 Fachgruppe – Zusammensetzung
- Art. 4 Fachgruppe – Organisation
- Art. 5 Höhe der Schaffensbeiträge
- Art. 6 Besondere Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitrags
- Art. 7 Anzahl der gewährten Schaffensbeiträge
- Art. 8 Einreichen des Gesuchs
- Art. 9 Auswahlkriterien
- Art. 10 Informations- und Kontrollpflicht
- Art. 11 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 12 Inkrafttreten
- Art. 2 Abs. 1 geändert 04.03.2022 01.02.2022 2022_026
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