Verordnung des VBS über die Kennzeichnung von Kulturgütern und von für den Kulturgüt... (520.312)
Verordnung des VBS über die Kennzeichnung von Kulturgütern und von für den Kulturgüterschutz zuständigem Personal (VKKP)
- Verordnung des VBS über die Kennzeichnung von Kulturgütern und von für den Kulturgüterschutz zuständigem Personal (VKKP)
- Art. 1 Vorgaben zur Herstellung der Schilder
- Art. 2 Abgabe und Unterhalt der Schilder
- Art. 3 Kennzeichnung von Kulturgütern
- Art. 4 Kennzeichnung von Kulturgütern in Friedenszeiten
- Art. 5 Anbringen der Schilder
- Art. 6 Genehmigungsurkunden
- Art. 7 Kennzeichnung des Personals
- Art. 8 Abgabe der Ausweise und Armbinden
- Art. 9 Aufhebung anderer Bestimmungen
- Art. 10 Inkrafttreten