Vollziehungsverordnung zum Kantonsratsbeschluss über die soziale Wohnbauhilfe (851.51)
INHALT
Vollziehungsverordnung zum Kantonsratsbeschluss über die soziale Wohnbauhilfe
- Vollziehungsverordnung zum Kantonsratsbeschluss über die soziale Wohnbauhilfe
- § 10 Überschreiten der Kostengrenze für Eigenheime
- § 9 betragen. Bei Baurecht wird als Landpreis der mit dem Zinssatz für die 1. Hypothek kapitalisierte Baurechtszins angenommen. § 12
- § 15 Zweckentfremdung
- § 17 A
- § 22 Eröffnung der Zusicherung
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