Verordnung über die Ziele und die Arbeitsweise der Stiftung Schloss Greyerz (481.3.11)
INHALT
Verordnung über die Ziele und die Arbeitsweise der Stiftung Schloss Greyerz
- Verordnung über die Ziele und die Arbeitsweise der Stiftung Schloss Greyerz
- Art. 1 Mandat
- Art. 2 Bereitstellung des Schlosses Greyerz
- Art. 3 Von der Stiftung erbrachte Leistungen
- Art. 4 Budgetanträge
- Art. 5 Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und der Stiftung
- Art. 6 Nutzung des Schlosses
- Art. 7 Eigentum an beweglichen Sachen
- Art. 8 Personal
- Art. 9 Kontrolle
- Art. 10 Inkrafttreten
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