Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen der Schweizerisch... (0.814.012.174.5)
INHALT
Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Thailand
- Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Thailand
- Art. 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Ziel
- Art. 3 Umweltintegrität
- Art. 4 Nachhaltige Entwicklung
- Art. 5 Genehmigung
- Art. 6 Form der Genehmigung
- Art. 7 Monitoring, Verifizierung und Begutachtung
- Art. 8 Anerkennung der Übertragung
- Art. 9 Datenbank und Register
- Art. 10 Entsprechende Berichtigungen
- Art. 11 Berichterstattung
- Art. 12 Ausschluss von Doppelzählungen im Zusammenhang mit der internationalen Klimafinanzierung
- Art. 13 Zuständige Behörden
- Art. 14 Gemeinsames Anliegen
- Art. 15 Inkrafttreten
- Art. 16 Änderungen
- Art. 17 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 18 Kündigung dieses Abkommens
- Art. 19 Suspendierung der Anerkennung von Übertragungen
- Art. 20 Beendigung
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