Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (0.142.30)
INHALT
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
- Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
- Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1
- Art. 2 Allgemeine Verpflichtungen
- Art. 3 Verbot unterschiedlicher Behandlung
- Art. 4 Religion
- Art. 5 Rechte ausserhalb des Abkommens
- Art. 6 Ausdruck «unter den gleichen Umständen»
- Art. 7 Befreiung vom Erfordernis der Gegenseitigkeit
- Art. 8 Befreiung von Sondermassnahmen
- Art. 9 Vorläufige Massnahmen
- Art. 10 Fortdauer des Aufenthaltes
- Art. 11 Geflüchtete Seeleute
- Kapitel II Rechtsstellung
- Art. 12 Personenrechtliche Stellung
- Art. 13 Bewegliches und unbewegliches Eigentum
- Art. 14 Geistiges und gewerbliches Eigentum
- Art. 15 Vereinsrecht
- Art. 16 Zutritt zu den Gerichten
- Kapitel III Erwerbstätigkeit
- Art. 17 Stellenantritt
- Art. 18 Selbständige Erwerbstätigkeit
- Art. 19 Freie Berufe
- Kapitel IV Wohlfahrt
- Art. 20 Rationierung
- Art. 21 Unterkunft
- Art. 22 Öffentlicher Unterricht
- Art. 23 Öffentliche Fürsorge
- Art. 24 Arbeitsgesetzgebung und soziale Sicherheit
- Kapitel V Administrative Massnahmen
- Art. 25 Verwaltungshilfe
- Art. 26 Freizügigkeit
- Art. 27 Identitätsausweise
- Art. 28 Reiseausweise
- Art. 29 Steuern und Abgaben
- Art. 30 Vermögenstransfer
- Art. 31 Flüchtlinge, die sich unrechtmässig im Aufnahmeland aufhalten
- Art. 32 Ausweisung
- Art. 33 Verbot der Ausweisung und Zurückstellung
- Art. 34 Einbürgerung
- Kapitel VI Durchführungs‑ und Übergangsbestimmungen
- Art. 35 Zusammenarbeit der staatlichen Behörden mit den Vereinten Nationen
- Art. 36 Auskünfte über die innerstaatliche Gesetzgebung
- Art. 37 Verhältnis zu früheren Abkommen
- Kapitel VII Schlussbestimmungen
- Art. 38 Schlichtung von Streitfällen
- Art. 39 Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt
- Art. 40 Örtlicher Geltungsbereich
- Art. 41 Bundesstaatsklausel
- Art. 42 Vorbehalte
- Art. 43 Inkrafttreten
- Art. 44 Kündigung
- Art. 45 Revision
- Art. 46 Mitteilungen durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen
- Unterschriften
- Anhang
- Geltungsbereich am 14. Juni 2012 ⁶
- Erklärungen, die nach Artikel 1 Buchstabe B des Abkommens abgegeben wurden.
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