Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Sekretariat des Ve... (0.192.122.54)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Sekretariat des Vertrages über den Waffenhandel zur Regelung des rechtlichen Status des Sekretariats in der Schweiz
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Sekretariat des Vertrages über den Waffenhandel zur Regelung des rechtlichen Status des Sekretariats in der Schweiz
- I. Status, Vorrechte und Immunitäten des Sekretariats des Vertrages über den Waffenhandel
- Art. 1 Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit
- Art. 2 Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit
- Art. 3 Allgemeine Bestimmungen über Vorrechte und Immunitäten
- Art. 4 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
- Art. 5 Unverletzbarkeit der Archive
- Art. 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
- Art. 7 Veröffentlichungen und Mitteilungen
- Art. 8 Steuerliche Behandlung
- Art. 9 Zollbehandlung
- Art. 10 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 11 Offizielle Mitteilungen
- Art. 12 Pensionskasse und Spezialfonds
- Art. 13 Soziale Sicherheit
- II. Vorrechte und Immunitäten der in offizieller Eigenschaft berufenen Personen
- Art. 14 Vorrechte und Immunitäten der Vertreter der Vertragsstaaten des Vertrages über den Waffenhandel
- Art. 15 Vorrechte und Immunitäten des Chefs des Sekretariats, seines etwaigen Stellvertreters und der hohen Beamten des Sekretariats
- Art. 16 Vorrechte und Immunitäten aller Beamten des Sekretariats
- Art. 17 Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen der Beamten des Sekretariats ohne schweizerische Staatsangehörigkeit
- Art. 18 Soziale Sicherheit
- Art. 19 Militärdienst der schweizerischen Beamten
- Art. 20 Vorrechte und Immunitäten der mit Missionen beauftragten Experten
- Art. 21 Ausnahmen von der Immunität von der Gerichtsbarkeit
- Art. 22 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 23 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 24 Legitimationskarten
- Art. 25 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 26 Streitigkeiten privater Art
- III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 27 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 28 Sicherheit der Schweiz
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 29 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 30 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 31 Änderung des Abkommens
- Art. 32 Kündigung des Abkommens
- Art. 33 Inkrafttreten
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