Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Welthandelsorg... (0.192.122.632)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Welthandelsorganisation zur Regelung des rechtlichen Statuts der Organisation in der Schweiz
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Welthandelsorganisation zur Regelung des rechtlichen Statuts der Organisation in der Schweiz
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- I. Statut, Funktion, Vorrechte und Immunitäten der Organisation
- Art. 2 Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit
- Art. 3 Handlungsfreiheit
- Art. 4 Errichtung von Ständigen Missionen
- Art. 5 Allgemeine Bestimmungen über Immunitäten und Vorrechte
- Art. 6 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
- Art. 7 Unverletzbarkeit der Archive
- Art. 8 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
- Art. 9 Steuerliche Behandlung
- Art. 10 Zollbehandlung
- Art. 11 Veröffentlichungen
- Art. 12 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 13 Mitteilungen
- Art. 14 Immatrikulation der Fahrzeuge
- Art. 15 Pensionskasse
- Art. 16 Sozialfürsorge
- II. Grundsätze, welche die den Ständigen Missionen und ihren Mitgliedern gewährten Vorrechte und Immunitäten bestimmen
- A. Ständige Missionen
- Art. 17 Allgemeine Bestimmungen über die Vorrechte und Immunitäten
- Art. 18 Steuerliche Behandlung
- Art. 19 Zollbehandlung
- Art. 20 Befreiung von der Zulassungsgenehmigung für leitungsgebundene Teilnehmeranlagen
- Art. 21 Immatrikulation der Fahrzeuge
- Art. 22 Streitbeilegung
- B. Mitglieder der Ständigen Missionen
- Art. 23 Allgemeine Bestimmungen über die Vorrechte und Immunitäten
- Art. 24 Steuerliche Behandlung
- Art. 25 Zollbehandlung
- Art. 26 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 27 Zugang zum Arbeitsmarkt
- Art. 28 Immatrikulation der Fahrzeuge
- III. Vorrechte und Immunitäten der in offizieller Eigenschaft an die Organisation berufenen Personen
- Art. 29 Vorrechte und Immunitäten der Delegierten der Mitglieder der Organisation
- Art. 30 Vorrechte und Immunitäten des Generaldirektors der Organisation
- Art. 31 Vorrechte und Immunitäten der stellvertretenden Generaldirektoren, der Mitglieder der Hohen Direktion und der Beamten im Rang P-5 und höher
- Art. 32 Vorrechte und Immunitäten der übrigen Beamten
- Art. 33 Vorrechte und Immunitäten der übrigen Beamten nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit
- Art. 34 Vorrechte und Immunitäten der Mitglieder des Appellationsorgans
- Art. 35 Mit Missionen beauftragte Experten
- Art. 36 Militärdienst der schweizerischen Beamten
- Art. 37 Immatrikulation der Fahrzeuge
- Art. 38 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 39 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 40 Zugang zum Arbeitsmarkt
- Art. 41 Laissez-passer
- Art. 42 Legitimationskarten
- Art. 43 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 44 Streitigkeiten privater Art
- IV. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 45 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 46 Sicherheit der Schweiz
- V. Schlussbestimmungen
- Art. 47 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 48 Streitbeilegung
- Art. 49 Änderung
- Art. 50 Kündigung
- Art. 51 Inkrafttreten
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