Verordnung zur Unterstützung von Anlagen zur Abwärmenutzung in der Landwirtschaft (821.40.56)
INHALT
Verordnung zur Unterstützung von Anlagen zur Abwärmenutzung in der Landwirtschaft
- Verordnung zur Unterstützung von Anlagen zur Abwärmenutzung in der Landwirtschaft
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Finanzierung
- Art. 3 Empfängerinnen und Empfänger
- Art. 4 Beitragsberechtigte Projekte
- Art. 5 Höhe der Unterstützung
- Art. 6 Gesuch
- Art. 7 Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger der Unterstützung
- Art. 8 Entscheid über die Gewährung der Unterstützung
- Art. 9 Auszahlung
- Art. 10 Kontrolle
- Art. 11 Dauer
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