Verordnung über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Frei... (433.13) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
- Verordnung über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
 - Art. 1 Zweck
 - Art. 2 Grundsätze
 - Art. 3 Organisation
 - Art. 4 Allgemeine Aufnahmebedingungen – Prüfungsfreie Zulassung
 - Art. 5 Allgemeine Aufnahmebedingungen – Zulassung mit Prüfung
 - Art. 6 Besondere Aufnahmebedingungen
 - Art. 7 Aufnahme – Verfahren
 - Art. 8 Aufnahme – Inhalt des Gesuchs
 - Art. 9 Aufnahmeentscheid
 - Art. 10 Rechtsmittel – Einsprache
 - Art. 11 Rechtsmittel – Beschwerde
 - Art. 12 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 13 Inkrafttreten