Verordnung über Schulgelder und Schulgebühren an den Höheren Fachschulen (415.215.1)
INHALT
Verordnung über Schulgelder und Schulgebühren an den Höheren Fachschulen
- Verordnung über Schulgelder und Schulgebühren an den Höheren Fachschulen
- § 1. Zweck und Geltungsbereich
- § 2. Schulgelder für Diplomstudiengänge
- § 3. Kursgelder für Nachdiplomstudien und Weiterbildungskurse
- § 4. Gebühren
- § 5. Schulmaterial und Lehrmittel
- § 6. Fälligkeit
- § 7. Rückerstattung
- § 8. Übergangsbestimmung
- § 9. Aufhebung bisherigen Rechts
- § 10. Inkrafttreten
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