Verordnung über die Verpflegungskosten für Funktionäre staatlicher Anstalten und Bet... (126.521)
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Verordnung über die Verpflegungskosten für Funktionäre staatlicher Anstalten und Betriebe, welche aus dienstlichen Gründen vereinzelte Mahlzeiten in der Anstalt oder im Betrieb einnehmen müssen
- Verordnung über die Verpflegungskosten für Funktionäre staatlicher Anstalten und Betriebe, welche aus dienstlichen Gründen vereinzelte Mahlzeiten in der Anstalt oder im Betrieb einnehmen müssen
- 23. November 1941
- § 1.
- § 2. Die in § 1 Ziffer 1 festgesetzten Entschädigungen dürfen nur verrech-
- § 3. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1987 in Kraft. Die Verordnung über
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