Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Tschudibergbachs und des Brum... (VII B/532/25) 
                
                
            INHALT
Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Tschudibergbachs und des Brummbachs unterhalb einer Höhe von 1200 m ü.M. bis zur bisherigen Fassung der Spinnerei Linthal am Brummbach und der Quelle auf der Brächalp auf der Höhe von 1227 m ü.M.
- Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Tschudibergbachs und des Brummbachs unterhalb einer Höhe von 1200 m ü.M. bis zur bisherigen Fassung der Spinnerei Linthal am Brummbach und der Quelle auf der Brächalp auf der Höhe von 1227 m ü.M.
 - Art. 1 Konzessionserteilung
 - Art. 2 Umfang der Konzession
 - Art. 3 Dauer der Konzession
 - Art. 4 Bewilligungen
 - Art. 5 Änderungen der Anlagen, des Projektes und des Konzessions
 - Art. 6 Fristen
 - Art. 7 Restwasser
 - Art. 8 Erwerb von Grund und Rechten
 - Art. 9 Strassen und Wege
 - Art. 10 Rückbau
 - Art. 11 Fischerei
 - Art. 12 Bestehende Wassernutzungen, Friedpflicht
 - Art. 13 Wald
 - Art. 14 Wasserbaupolizei
 - Art. 15 Umwelt, Landschaft
 - Art. 16 Unterhalt
 - Art. 17 Aufsicht und Überwachung
 - Art. 18 Haftpflicht
 - Art. 19 Konzessionsgebühr
 - Art. 20 Steuern und Abgaben
 - Art. 21 Übertragung der Konzession
 - Art. 22 Verwirkung der Konzession
 - Art. 23 Erlöschen der Konzession
 - Art. 24 Folgen der Verwirkung oder Erlöschung; Sicherung und Rück
 - Art. 25 Erneuerung der Konzession
 - Art. 26 Vorbehalt der Gesetzgebung
 - Art. 27 Streitigkeiten
 - Art. 28 Heimfall
 - Art. 29 Vollzug