Spitalvorlage IV Betriebskostenbeiträge an solothurnische öffentliche Krankenanstalte... (817.12)
INHALT
Spitalvorlage IV Betriebskostenbeiträge an solothurnische öffentliche Krankenanstalten und Beiträge an ausserkantonale Spitalbehandlungen
- Spitalvorlage IV Betriebskostenbeiträge an solothurnische öffentliche Krankenanstalten und Beiträge an ausserkantonale Spitalbehandlungen
- 23. Oktober 1887 unter Hinweis auf § 1 des Gesetzes über die öffentliche
- 7. Der Regierungsrat kann im Rahmen der Budgetkredite mit ausserkan-
- 8. Das Sanitäts-Departement kann nach Anhören des Kantonsarztes Bei-
- 1. Januar 1982.
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