Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik der... (0.831.109.645.1)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit
- Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Sachlicher Geltungsbereich
- Art. 3 Persönlicher Geltungsbereich
- Art. 4 Gleichbehandlung
- Art. 5 Auslandszahlung der Leistungen
- Abschnitt II: Bestimmungen über die anwendbaren Rechtsvorschriften
- Art. 6 Allgemeiner Grundsatz
- Art. 7 Selbständig erwerbstätige Personen
- Art. 8 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Art. 9 Fliegendes oder fahrendes Personal internationaler Transportunternehmen
- Art. 10 Personen im Dienste der Regierung
- Art. 11 Personen im Dienste von Drittstaaten
- Art. 12 Abweichung von den Unterstellungsregeln
- Art. 13 Familienangehörige, welche die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer begleiten
- Abschnitt III: Bestimmungen über die Leistungen
- 1. Kapitel: Bestimmungen über die philippinischen Leistungen
- Art. 14 Zusammenrechnung der Versicherungszeiten
- Art. 15 Nach den Rechtsvorschriften eines Drittstaates zurückgelegte Versicherungszeiten
- Art. 16 Mindestdauer für die Zusammenrechnung
- Art. 17 Leistungen nach den philippinischen Rechtsvorschriften
- 2. Kapitel: Bestimmungen über die schweizerischen Leistungen
- Art. 18 Eingliederungsmassnahmen
- Art. 19 Weiterführung des Versicherungsschutzes
- Art. 20 Abfindungen
- Art. 21 Ausserordentliche Renten
- Art. 22 Rückvergütung von Beiträgen
- Abschnitt IV: Verwaltungsmässige und verschiedene Bestimmungen
- Art. 23 Verwaltungsvereinbarung
- Art. 24 Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung
- Art. 25 Ärztliche Berichte
- Art. 26 Gebührenbefreiung oder -ermässigung
- Art. 27 Verkehrssprache
- Art. 28 Gesuche, Erklärungen und Rechtsmittel
- Art. 29 Auszahlung der Leistungen
- Art. 30 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
- Abschnitt V: Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Art. 31 Übergangsbestimmungen
- Art. 32 Inkrafttreten und Kündigung
- Unterschriften
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