Dienstauftrag für Lehrkräfte an den Mittelschulen (414.312)
INHALT
Dienstauftrag für Lehrkräfte an den Mittelschulen
- Dienstauftrag für Lehrkräfte an den Mittelschulen
- 1. Dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Mittelschulen kommt
- 2. Die Lehrkräfte sind verantwortlich für das Fach und den Unter-
- 3. Die gestiegenen Anforderungen an diese pädagogischen Aufga-
- 4. Auch eine gewissenhafte Erfüllung dieser Pflichten vermag indes-
- 5. Die Lehrerschaft ist zur Erfüllung ihres Auftrages auch auf eine
- 6. Angesichts der vielfältigen Aufgaben, die alle Bereiche der Leh-
- 1. Unterricht und Erziehung
- 2. Organisation und Administration; Veranstaltungen
- 3. Betreuung und Beratung
- 4. Schulentwicklung
- 5. Fort- und Weiterbildung
- 1. Unterricht und Erziehung
- 1.1 Der Unterricht wird von den Lehrkräften im Rahmen der Anstel-
- 1.2 Die Lehrkräfte erteilen einen stufen- und schülergerechten Un-
- 1.3 Sie fördern das selbstverantwortliche Lernen und die Selbstän-
- 1.4 Sie wecken in ihrem Unterricht die Neugierde und Fragehaltung
- 1.5 Sie fördern das Bedürfnis ihrer Schüler und Schülerinnen nach
- 1.6 Sie vermitteln ihren Schülern und Schülerinnen Leistungserlebnis-
- 1.7 Sie beurteilen die Leistungen der Schüler und Schülerinnen und
- 1.8 Die Lehrkräfte überprüfen den Erfolg ihres Unterrichts, indem sie
- 1.9 Sie erfüllen zusammen mit andern Erziehungspartnern den Erzie-
- 1.10 Sie versuchen, in ihrem Unterricht und in ihrem persönlichen
- 1.11 Sie helfen mit bei der Entwicklung der Schüler und Schülerinnen
- 1.12 Sie treten, vor allem auch in der Funktion des Klassenlehrers und
- 1.13 Sie bieten ihre Hilfe an beim Auftreten schulischer Probleme,
- 1.14 Mit allen diesen Massnahmen helfen die Lehrkräfte mit, ein gün-
- 2. Organisation und Administration; Veranstaltungen
- 2.1 Die Lehrkräfte sind mitverantwortlich für die Abwicklung eines
- 2.2 Die Lehrkräfte pflegen den beruflichen Kontakt unter sich.
- 2.3 Sie üben das Amt des Klassenlehrers und der Klassenlehrerin aus.
- 2.4 Sie nehmen an den Klassen-, Abteilungs- und Prüfungskonferen-
- 2.5 Sie arbeiten aktiv in den Fachschaften, in Arbeitsgruppen, Spe-
- 2.6 Sie können auch zur Mitarbeit in Schulleitungsfunktionen heran-
- 2.7 Sie wirken bei der Vorbereitung, Durchführung und Korrektur
- 2.8 Sie können als Examinatorinnen und Examinatoren und als Ex-
- 2.9 Sie beteiligen sich an der Administration des Absenzenwesens
- 2.10 Sie betreuen Sammlungen, Fachbibliotheken und Spezialräume
- 2.11 Sie helfen mit bei der Organisation und Durchführung offizieller
- 2.12 Sie unterstützen alle Massnahmen, welche das Ansehen der
- 3. Betreuung und Beratung
- 3.1 Die Lehrkräfte interessieren sich über das rein Fachliche hinaus
- 3.2 Sie betreuen als Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen ihre Schü-
- 3.3 Als Lehrkräfte wie als Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen bera-
- 3.4 Sie orientieren die Eltern über den Ausbildungsstand der Schüler
- 3.5 Sie weisen ihre Schüler und Schülerinnen auf besondere Bera-
- 3.6 Sie sorgen in Disziplinarfällen für die Anordnung pädagogisch
- 3.7. Sie können als Mentoren und Mentorinnen jüngere Lehrkräfte in
- 3.8 Die Lehrkräfte können von der Schulleitung nach Absprache als
- 3.9 Sie können Kandidaten und Kandidatinnen des Höheren Lehr-
- 4. Schulentwicklung
- 4.1 Schulentwicklung wird von der Schulleitung, von den Lehrkräf-
- 4.2 Die Lehrkräfte verstehen Bildung als einen dynamischen Prozess
- 4.3 Sie setzen sich mit den Formen des Unterrichts auseinander. sie
- 4.4 Sie wirken in Arbeitsgruppen mit und nehmen an Konferenzen
- 5. Fort- und Weiterbildung
- 5.1 Die Lehrkräfte sind berechtigt und verpflichtet, sich gewissenhaft
- 5.2 Die Fort- und Weiterbildung kann individuell im Selbststudium, in
- 5.3 Die Lehrkräfte setzen für die Fort- und Weiterbildungskurse auch
- 5.4 Die Lehrkräfte sind auch bereit, sich in neue, fachverwandte
- 5.5 Sie stellen bei Bedarf ihr eigenes Wissen und Können im Rahmen
- 6. Reduktion des
- 7. Inkrafttreten
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