Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) 2 (0.818.103)
INHALT
Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) 2
- Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) 2
- Teil I Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Zweck und Anwendungsbereich
- Art. 3 Grundsätze
- Art. 4 Zuständige Behörden
- Teil II Informationen und Gesundheitsschutzmassnahmen
- Art. 5 Überwachung
- Art. 6 Meldung
- Art. 7 Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit
- Art. 8 Konsultation
- Art. 9 Andere Berichte
- Art. 10 Bestätigung
- Art. 11 Übermittlung von Informationen durch die WHO
- Art. 12 Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite
- Art. 13 Gesundheitsschutzmassnahmen
- Art. 14 Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen
- Teil III Empfehlungen
- Art. 15 Zeitlich befristete Empfehlungen
- Art. 16 Ständige Empfehlungen
- Art. 17 Kriterien für Empfehlungen
- Art. 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete
- Teil IV Grenzübergangsstellen
- Art. 19 Allgemeine Verpflichtungen
- Art. 20 Flughäfen und Häfen
- Art. 21 Landübergänge
- Art. 22 Aufgaben der zuständigen Behörden
- Teil V Massnahmen für die öffentliche Gesundheit
- Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
- Art. 23 Gesundheitsmassnahmen bei Ankunft und Abreise
- Kapitel II Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer
- Art. 24 Beförderer
- Art. 25 Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt beziehungsweise Durchreise
- Art. 26 Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt
- Art. 27 Betroffene Beförderungsmittel
- Art. 28 Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen
- Art. 29 Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen
- Kapitel III Besondere Bestimmungen für Reisende
- Art. 30 Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
- Art. 31 Gesundheitsmassnahmen bei der Einreise von Reisenden
- Art. 32 Behandlung von Reisenden
- Kapitel IV Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze
- Art. 33 Durchgangsgüter
- Art. 34 Container und Container-Verladeplätze
- Teil VI Gesundheitsdokumente
- Art. 35 Allgemeine Regel
- Art. 36 Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemassnahmen
- Art. 37 Seegesundheitserklärung
- Art. 38 Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit
- Art. 39 Schiffshygienebescheinigungen
- Teil VII Gebühren
- Art. 40 Gebühren für Gesundheitsmassnahmen in Bezug auf Reisende
- Art. 41 Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete
- Teil VIII Allgemeine Bestimmungen
- Art. 42 Durchführung von Gesundheitsmassnahmen
- Art. 43 Zusätzliche Gesundheitsmassnahmen
- Art. 44 Zusammenarbeit und Hilfe
- Art. 45 Umgang mit personenbezogenen Daten
- Art. 46 Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke
- Teil IX Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss
- Kapitel I Die IGV-Sachverständigenliste
- Art. 47 Zusammensetzung
- Kapitel II Der Notfallausschuss
- Art. 48 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
- Art. 49 Verfahren
- Kapitel III Der Prüfungsausschuss
- Art. 50 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
- Art. 51 Geschäftsführung
- Art. 52 Berichte
- Art. 53 Verfahren für ständige Empfehlungen
- Teil X Schlussbestimmungen
- Art. 54 Berichtswesen und Überprüfung
- Art. 55 Änderungen
- Art. 56 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 57 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften
- Art. 58 Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften
- Art. 59 Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte
- Art. 60 Neue Mitgliedstaaten der WHO
- Art. 61 Ablehnung
- Art. 62 Vorbehalte
- Art. 63 Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten
- Art. 64 Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind
- Art. 65 Notifikationen durch den Generaldirektor
- Art. 66 Verbindliche Wortlaute
- Anlage 1
- A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion
- B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten
- Anlage 2
- Entscheidungsschema zur Bewertung und Meldung von Ereignissen, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können
- Beispiele für die Anwendung des Entscheidungsschemas zur Bewertung und Meldung von Ereignissen, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können
- Anlage 3
- Muster der Bescheinigung über die Befreiung von der Schiffshygienekontrolle/der Bescheinigung über die Schiffshygienekontrolle
- Anlage 4
- Technische Anforderungen an Beförderungsmittel und Beförderer
- Anlage 5
- Besondere Massnahmen für übertragbare (vektorinduzierte) Krankheiten
- Anlage 6
- Impfung, Prophylaxe und zugehörige Bescheinigungen
- Anlage 7 ²³
- Anforderungen an die Impfung oder Prophylaxe für bestimmte Krankheiten
- Anlage 8
- Muster einer Seegesundheitserklärung
- Fragen über die Gesundheit
- Anhang zum Muster einer Seegesundheitserklärung
- Anlage 9 ²⁴
- Dieses Dokument ²⁵ ist Teil der allgemeinen Erklärung für Luftfahrzeuge, bekanntgemacht von der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
- Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit ²⁶
- Geltungsbereich am 11. August 2015 ²⁷
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