Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetisch... (232.112.3)
INHALT
Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetische Mittel
- Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetische Mittel
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Grundsatz
- Art. 4 Massgebliche Herstellungskosten
- Art. 5 Angaben zu spezifischen Tätigkeiten
- Art. 6 Herkunftsangaben für einzelne Materialien
- Art. 7 Zwingende Angabe des Warenursprungs
- Art. 8 Angaben zur Verfügbarkeit von Materialien in der Schweiz
- Art. 9 Inkrafttreten
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