Abkommen (0.641.926.81)
INHALT
Abkommen
- Abkommen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Automatischer Informationsaustausch in Bezug auf meldepflichtige Konten
- Art. 3 Zeitraum und Form des automatischen Informationsaustauschs
- Art. 4 Zusammenarbeit bei der Einhaltung und Durchsetzung des Abkommens
- Art. 5 Informationsaustausch auf Ersuchen
- Art. 6 Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten
- Art. 7 Konsultationen und Aussetzung des Abkommens
- Art. 8 Änderungen
- Art. 9 Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen
- Art. 10 Kündigung
- Art. 11 Räumlicher Geltungsbereich
- Unterschriften
- Anhang I
- Gemeinsamer Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten («gemeinsamer Meldestandard»)
- Abschnitt I: Allgemeine Meldepflichten
- Abschnitt II: Allgemeine Sorgfaltspflichten
- Abschnitt III: Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen
- Abschnitt IV: Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen
- Abschnitt V: Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern
- Abschnitt VI: Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern
- Abschnitt VII: Besondere Sorgfaltsvorschriften
- Abschnitt VIII: Begriffsbestimmungen
- Abschnitt IX: Wirksame Umsetzung
- Anhang II
- Ergänzende Melde- und Sorgfaltsvorschriften für Informationen über Finanzkonten
- Anhang III
- Liste der zuständigen Behörden der Vertragsparteien
- Protokoll
- Erklärungen der Vertragsparteien
- Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zum Inkrafttreten des Änderungsprotokolls
- Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zum Abkommen und zu den Anhängen
- Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zu Artikel 5 des Abkommens
- Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zu Anhang I Abschnitt III Unterabschnitt A des Abkommens
- Erklärung der Schweiz zu Artikel 5 des Abkommens
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