Richtlinien über die Verwendung des Nachwuchsförderungskredits der Universität Zürich (415.166)
INHALT
Richtlinien über die Verwendung des Nachwuchsförderungskredits der Universität Zürich
- Richtlinien über die Verwendung des Nachwuchsförderungskredits der Universität Zürich
- § 1. Der Nachwuchsförderungskre
- § 2. Die Mittel für die Finanzie
- § 3.
- § 4. Um einen Beitrag ka
- § 5. Die Beiträge richten sich
- § 6. Sofern die Gesuche die unter § 4 aufgeführten Voraussetzun-
- § 7.
- § 8. Soweit die vorliegenden Ri
- § 9. Die Richtlinien treten am 24. Februar 2003 in Kraft. Sie erset-
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