Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung d... (0.232.145.11) 
                
                
            INHALT
Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren
- Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren
 - Regel 1 Kurzbezeichnungen und Auslegung der Bezeichnung «Unterschrift»
 - Regel 2 Internationale Hinterlegungsstellen
 - Regel 3 Erwerb des Statuts einer internationalen Hinterlegungsstelle
 - Regel 4 Beendigung oder Einschränkung des Status einer internationalen Hinterlegungsstelle
 - Regel 5 Untätigkeit der internationalen Hinterlegungsstelle
 - Regel 6 Vornahme der Ersthinterlegung oder der erneuten Hinterlegung
 - Regel 7 Empfangsbestätigung
 - Regel 8 Spätere Angabe oder Änderung der wissenschaftlichen Beschreibung und/oder der vorgeschlagenen taxonomischen Bezeichnung
 - Regel 9 Aufbewahrung von Mikroorganismen
 - Regel 10 Lebensfähigkeitsprüfung und Lebensfähigkeitsbescheinigung
 - Regel 11 Abgabe von Proben
 - Regel 12 Gebühren
 - Regel 12 bis Berechnung der Fristen
 - Regel 13 ⁶ Veröffentlichung durch das Internationale Büro
 - Regel 14 Kosten der Delegationen
 - Regel 15 Fehlen des Quorums in der Versammlung
 - Geltungsbereich der Ausführungsordnung ⁷