Reglement über die Dienst- und Besoldungsverhältnisse des Lehr- und Erziehungspersona... (412.44)
INHALT
Reglement über die Dienst- und Besoldungsverhältnisse des Lehr- und Erziehungspersonals an der kantonalen Gehörlosenschule
- Reglement über die Dienst- und Besoldungsverhältnisse des Lehr- und Erziehungspersonals an der kantonalen Gehörlosenschule
- § 1. Die Mitarbeiterschaft der kant
- § 2. Die Dienst- und Besoldungsv
- § 3. Die Gehörlosenlehrer werden vom Regierungsrat auf Antrag
- § 4. Alle Mitarbeiter müssen im
- § 5. Die Pflichtstundenzahl der
- § 6. Die Besoldungen des Lehr-
- § 7. Die Vergütung für Verpflegung
- § 8. Das Reglement tritt auf den 1. Mai 1969 in Kraft. Mit seinem
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