Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen (513.73)
INHALT
Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen (VSPS)
- Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen (VSPS)
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Aufgaben und Einsatzvoraussetzungen
- Art. 3 Verfahren
- Art. 4 Ernennung und Unterstellung des Kommandanten
- Art. 5 Auftrag
- Art. 6 Verantwortlichkeiten
- Art. 7 Einsatzplanung und Einsatzführung
- Art. 8 Einsatzmittel
- Art. 9 Information
- Art. 10 Stellung der Angehörigen der Armee
- Art. 11 Schlussbestimmungen
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