HafenO SL 2012
INHALT
Hafenverordnung für den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen und Umschlagstellen im Saarland Vom 29. November 2012
- Hafenverordnung für den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen und Umschlagstellen im Saarland Vom 29. November 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Anwendung anderer Vorschriften
- § 3 Hafenbehörde, Zuständigkeiten
- § 4 Wahrnehmungen von Hoheitsaufgaben
- ZWEITER TEIL Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen
- 1. Abschnitt Grundsätzliches
- § 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
- § 6 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
- § 7 Verkehrsstörende Einrichtungen
- § 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
- § 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern und wassergefährdenden Stoffen
- § 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
- § 11 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
- § 12 Reinhaltung des Hafens
- § 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände
- 2. Abschnitt Meldepflichten, Erlaubnisse
- § 14 An- und Abmeldung
- § 15 Meldepflicht für Fahrzeuge, die dem ADN unterliegen
- § 16 Erlaubnis zum Einlaufen
- § 17 Stilllegen von Fahrzeugen, besondere Nutzung
- 3. Abschnitt Verkehr und Aufenthalt
- § 18 Schlepp- und Schubverkehr
- § 19 Zuweisung von Liegeplätzen
- § 20 Festmachen, Ankern und Verwendung von Pfählen
- § 21 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
- § 22 Landgänge
- § 23 Gebrauch von Propulsionsorganen bei festgemachten Fahrzeugen
- § 24 Sicherheitsvorschriften bei Brandgefahr an Bord
- § 25 Sicherheitsvorschriften bei Brandgefahr an Land
- § 26 Eigenversorgung mit Treibstoffen
- 4. Abschnitt Umschlag
- § 27 Benutzung von Hafenanlagen
- § 28 Beseitigung störender Gegenstände
- § 29 Abstellen von Gütern
- DRITTER TEIL Ergänzende Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden
- § 30 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
- § 31 Liegeplätze für Schiffe mit gefährlichen Gütern
- § 32 Festmachen von Fahrzeugen
- § 33 Fluchtwege
- § 34 Laden und Löschen
- § 35 Aufenthalt an Bord
- § 36 Aufsicht
- § 37 Wache und Alarm
- § 38 Umschlagleitungen
- § 39 Elektrische Schutzmaßnahmen beim Umschlag flüssiger gefährlicher Güter
- § 40 Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen
- § 41 Verhalten nach dem Umschlag
- VIERTER TEIL Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
- § 42 Geltungsbereich
- § 43 Begriffsbestimmungen
- § 44 Pflichten
- FÜNFTER TEIL Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- § 45 Aushang der Verordnung
- § 46 Ordnungswidrigkeiten
- § 47 Weitergeltung von Hafenbereichen
- § 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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