PflAssAPrV SL 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) Vom 30. September 2020
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) Vom 30. September 2020
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Ausbildung und Leistungsbewertung der beruflichen Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten
 - Abschnitt 1 Ausbildung und Leistungsbewertung
 - § 1 Inhalt und Gliederung der Ausbildung
 - § 2 Theoretischer und praktischer Unterricht
 - § 3 Praktische Ausbildung
 - § 4 Praxisanleitung
 - § 5 Praxisbegleitung
 - § 6 Jahreszeugnisse und Leistungseinschätzungen
 - § 7 Kooperationsverträge
 - Abschnitt 2 Bestimmungen für die staatliche Prüfung
 - § 8 Staatliche Prüfung
 - § 9 Prüfungsausschuss
 - § 10 Zulassung zur Prüfung
 - § 11 Nachteilsausgleich
 - § 12 Vornoten
 - § 13 Schriftlicher Teil der Prüfung
 - § 14 Praktischer Teil der Prüfung
 - § 15 Benotung
 - § 16 Niederschrift
 - § 17 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung; Zeugnis
 - § 18 Rücktritt von der Prüfung
 - § 19 Versäumnisfolgen
 - § 20 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
 - § 21 Prüfungsunterlagen
 - § 22 Erlaubnisurkunde
 - Teil 2 Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, erforderliche Anpassungsmaßnahmen und Erbringung von Dienstleistungen
 - § 23 Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen
 - § 24 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 39 des Pflegeassistenzgesetzes
 - § 25 Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 38 des Pflegeassistenzgesetzes
 - § 26 Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 37 des Pflegeassistenzgesetzes
 - § 27 Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
 - § 28 Verfahren bei Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
 - Teil 3 Zuständigkeit; Übergangsvorschriften
 - § 29 Zuständige Behörde
 - § 30 Übergangsvorschriften
 - § 31 Sicherung der Ausbildung und Prüfung während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, einer Großschadenslage oder einer Katastrophe
 - § 32 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8