SLehrLVO
INHALT
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Saarlandes (Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung - SLehrLVO) (Art. 3 der Verordnung) vom 27. September 2011
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Saarlandes (Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung - SLehrLVO) (Art. 3 der Verordnung) vom 27. September 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- Abschnitt II Laufbahnen des Schul- und Schulaufsichtsdienstes
- 1. Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber des gehobenen Dienstes
- § 2 Lehrerlaufbahnen des gehobenen Dienstes
- § 3 Vorbereitungsdienst
- § 4 Verwendung bei der Schulaufsichtsbehörde
- 2. Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber des höheren Dienstes
- § 5 Lehrerlaufbahnen des höheren Dienstes
- § 6 Dienstzeit
- § 7 Schulaufsichtsdienst
- 3. Lehramtsbefähigungen anderer Bundesländer
- § 7a Erwerb der Laufbahnbefähigung
- Abschnitt III Ausnahmen
- § 8 Zuständigkeiten
- Abschnitt IV Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzugsdienst
- § 9 Laufbahnwechsel
- Abschnitt V Lehrerinnen und Lehrer bei dem Landesinstitut für Präventives Handeln
- § 10 Landesinstitut für Präventives Handeln
- Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 10 a Übergangsregelung
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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