HSNtVO 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HSNtVO) Vom 13. Dezember 2019
- Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HSNtVO) Vom 13. Dezember 2019
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
 - § 3 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
 - § 4 Abgrenzung vom Hauptamt
 - Abschnitt 2 Anzeigepflicht und Untersagung von Nebentätigkeiten
 - § 5 Anzeige einer Nebentätigkeit
 - § 6 Beeinträchtigung dienstlicher Interessen
 - § 7 Freiberufliche und unternehmerische Tätigkeit
 - § 8 Untersagung von Nebentätigkeiten
 - Abschnitt 3 Vergütung und Ablieferung
 - § 9 Vergütung
 - § 10 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
 - § 11 Ablieferung
 - § 12 Ausnahmen
 - § 13 Abrechnung
 - Abschnitt 4 Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn oder der Hochschule
 - § 14 Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material
 - § 15 Allgemeine Genehmigung
 - § 16 Nutzungsentgelt
 - § 17 Bemessung des Nutzungsentgelts
 - § 18 Höhe des Nutzungsentgelts bei nicht ärztlicher Nebentätigkeit
 - § 19 Festsetzung, Einziehung und Vereinnahmung des Nutzungsentgelts
 - Abschnitt 5 Besondere Bestimmungen für Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung
 - § 20 Ärztliche Privatbehandlung
 - § 21 Höhe des Nutzungsentgelts für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten nach dem 31. Dezember 1992
 - § 22 Höhe des Nutzungsentgelts für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten bei Genehmigungen vor dem 1. Januar 1993
 - Abschnitt 6 Schluss- und Übergangsvorschriften
 - § 23 Übergangsregelung
 - § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten