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INHALT
Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
- Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1. Grundsätze der Mitwirkung
- § 1 Allgemeines
- § 2 Aufgabe und Gegenstand der Mitwirkung
- § 3 Entscheidung über die Form der Mitwirkung
- § 4 Amtszeit des Mitwirkungsgremiums
- § 5 Ehrenamtlichkeit
- § 6 Aufgaben des Trägers und der Leitung der Einrichtung, Kosten der Mitwirkung
- § 7 Mitteilungspflichten
- Abschnitt 2. Mitwirkungsgremien
- Unterabschnitt 1. Bewohnervertretung
- § 8 Zusammensetzung der Bewohnervertretung
- § 9 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 10 Wahlverfahren
- § 11 Wahlausschuss
- § 12 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 13 Wahlversammlung, Vereinfachtes Verfahren
- § 14 Wahlanfechtung
- § 15 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 16 Neuwahl
- § 17 Nachrücken
- § 18 Einberufung, Vorsitz und Vertretung der Bewohnervertretung
- § 19 Beschlüsse der Bewohnervertretung
- § 20 Sitzungsniederschrift
- § 21 Informationspflicht der Bewohnervertretung
- § 22 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
- § 23 Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 2. Bewohnerversammlung
- § 24 Einladung zur Bewohnerversammlung
- § 25 Mitwirkung durch die Bewohnerversammlung
- Unterabschnitt 3. Externer Bewohnerbeirat
- § 26 Zusammensetzung des externen Bewohnerbeirates
- § 27 Wahl und Mitwirkung
- Abschnitt 3. Bewohnerfürsprecherin oder Bewohnerfürsprecher
- § 28 Bestellung der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
- § 29 Mitwirkung der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
- § 30 Beendigung des Amtes der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
- Abschnitt 4. Schlussbestimmungen
- § 31 Ordnungswidrigkeiten
- § 32
- § 33 Inkrafttreten
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