GesFBerWeitBDV SL 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung - Praxisanleiterin oder Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe - Vom 27. September 2005
- Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung - Praxisanleiterin oder Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe - Vom 27. September 2005
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Weiterbildungsbezeichnung
 - § 2 Weiterbildungseinrichtung
 - § 3 Lehrgänge
 - § 4 Ziel der Weiterbildung
 - § 5 Tätigkeitsbereiche
 - § 6 Dauer, Form und Gliederung der Weiterbildung
 - § 7 Modulprüfungen
 - § 8 Durchführung der staatlichen Prüfung und Prüfungsteile
 - § 9 Prüfungsausschuss
 - § 10 Festsetzung der Prüfungstermine und Zulassung zur Prüfung
 - § 11 Rücktritt von der Prüfung und Versäumnisfolgen
 - § 12 Prüfungsergebnisse
 - § 13 Zuständige Behörde
 - § 14 Pflicht zur Fortbildung
 - § 15 Übergangsregelungen
 - § 16 Sicherung der Weiterbildung und Prüfung während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, einer Großschadenslage oder einer Katastrophe
 - § 17 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6