AEntschG SL
INHALT
Gesetz Nr. 774 über die Entschädigung der Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen Vom 5. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 1972
- Gesetz Nr. 774 über die Entschädigung der Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen Vom 5. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 1972
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen
- § 2 Verdienstausfall
- § 3 Vertretungskosten
- § 4 Entschädigung für Aufwand
- § 5 Fahrkostenentschädigung
- § 6 Aufrundung
- § 7 Geltendmachung des Anspruchs
- § 8 Entschädigung für Bedienstete des Landes als Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen
- § 9 Ausführungs- und Schlussbestimmungen
- Anlage
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