AbgG SL
INHALT
Gesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
- Gesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- Zweiter Teil Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
- § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
- § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
- § 4 Berufs- und Betriebszeiten
- Dritter Teil Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
- 1. Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
- § 5 Entschädigung
- § 6 Aufwandsentschädigung
- § 7 Tagegeld
- § 8 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung
- § 9 Dienstreisen
- 2. Abschnitt Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag
- § 10 Übergangsgeld
- § 11 Anspruch auf Altersentschädigung
- § 12 Höhe der Altersentschädigung
- § 13 Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten
- § 14 Gesundheitsschäden
- § 15 Versorgungsabfindung
- § 16 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
- § 17 Hinterbliebenenversorgung
- § 18 (aufgehoben)
- § 19 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
- 3. Abschnitt Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen
- § 20 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
- 4. Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- § 21 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- 5. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- § 22 Ausübung des Mandats
- § 23 Verhaltensregeln
- § 24 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
- § 25 Aufrundung
- § 26 Verzicht, Übertragbarkeit
- § 27 Nichtanrechenbarkeit
- § 28 Verwendung im öffentlichen Dienst
- § 29 Datenschutz
- Vierter Teil Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag des Saarlandes oder in einer gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes
- 1. Abschnitt Wahlvorbereitungsurlaub
- § 30 Wahlvorbereitungsurlaub
- 2. Abschnitt Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
- § 31 Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
- 3. Abschnitt Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
- § 32 Unvereinbare Ämter
- § 33 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 34 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
- § 35 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- § 36 Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit
- § 37 Richter und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Fünfter Teil Übergangsregelung, In-Kraft-Treten
- § 38 (aufgehoben)
- § 39 Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes
- § 40 Versorgungsabfindung
- § 41 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
- § 42 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
- § 43 Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten
- § 44
- § 45 In-Kraft-Treten , Weitergeltung alten Rechts
- § 46 Ausführungsbestimmungen
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