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DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2004
INHALT
Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Vom 11. September 1991
Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Vom 11. September 1991
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1 Örtliche Zuständigkeit der Versorgungsämter
§ 2 Örtliche Zuständigkeit der Behörden der Träger der Kriegsopferfürsorge
§ 3
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