APO Lg1E2AD M-V
INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des Allgemeinen Dienstes im Verwendungsbereich der Allgemeinen Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeiner Dienst zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 - APO Lg1E2AD M-V) Vom 28. April 2014
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des Allgemeinen Dienstes im Verwendungsbereich der Allgemeinen Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeiner Dienst zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 - APO Lg1E2AD M-V) Vom 28. April 2014
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Allgemeine Voraussetzungen
- § 3 Bewerbung
- § 4 Auswahl
- § 5 Einstellung, Rechtsstellung
- Abschnitt 2 Ausbildungsgrundsätze
- § 6 Ziel der Ausbildung
- § 7 Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen
- § 8 Ausbildungsleiter, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilder
- § 9 Ausbildungsausschuss
- § 10 Prüfungsamt, Prüfungskommissionen
- § 11 Dauer der Ausbildung
- § 12 Ausbildungsgang
- § 13 Leistungsnachweise
- § 14 Bewertung der Leistungen
- § 15 Urlaub
- § 16 Nachteilsausgleiche
- Abschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung
- § 17 Ziel, Inhalt und Ablauf
- § 18 Befähigungsberichte
- Abschnitt 4 Fachtheoretische Ausbildung einschließlich Zwischen- und Abschlussprüfung
- § 19 Ausbildung am Ausbildungsinstitut
- § 20 Zwischenprüfung
- § 21 Folgen bei Nichtbestehen
- § 22 Grundsätze der Abschlussprüfung
- § 23 Schriftliche Abschlussprüfung
- § 24 Aufsicht bei Prüfungsarbeiten
- § 25 Kennzahl und Abgabe der Prüfungsarbeiten
- § 26 Anonymität
- § 27 Bewertung der Prüfungsarbeiten
- § 28 Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung und Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 29 Mündliche Abschlussprüfung
- § 30 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 31 Erkrankung, Versäumnisse
- § 32 Folgen bei Unregelmäßigkeiten
- § 33 Wiederholung der Abschlussprüfung
- Abschnitt 5 Ausbildungszeiten
- § 34 Pläne für die Ausbildungszeiten
- Abschnitt 6 Laufbahnprüfung
- § 35 Ergebnis der Laufbahnprüfung
- § 36 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 37 Prüfungszeugnis, Berufsbezeichnung
- § 38 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 39 Prüfungsakten
- § 40 Rücknahme der Prüfungsentscheidung
- § 41 Zuerkennung der Laufbahnbefähigung
- Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 42 Übergangsregelung
- § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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