HmbEZulVO 
                
                
            INHALT
Hamburgische Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung - HmbEZulVO) Vom 23. Juli 2013
- Hamburgische Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung - HmbEZulVO) Vom 23. Juli 2013
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
 - Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
 - Unterabschnitt 1 Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten, für besonders belastende Dienste im Polizeivollzug und für besonders belastende Dienste im Feuerwehreinsatzdienst
 - § 3 Allgemeine Voraussetzungen
 - § 4 Höhe und Berechnung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
 - § 4a Höhe und Berechnung der Zulage für besonders belastende Dienste im Polizeivollzug
 - § 4b Höhe und Berechnung der Zulage für besonders belastende Dienste im Feuerwehreinsatzdienst
 - § 5 Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
 - § 6 Ausschluss der Zulagen
 - Unterabschnitt 2 Zulage für Tauchtätigkeit
 - § 7 Allgemeine Voraussetzungen
 - § 8 Höhe der Zulage
 - § 9 Berechnung der Zulage
 - Unterabschnitt 3 Zulagen für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen
 - § 10 Zulage für den Umgang mit Munition mit besonders hohem Gefährlichkeitsgrad
 - § 11 Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfung und Sprengstoffermittlung
 - Abschnitt 3 Zulagen in festen Monatsbeträgen
 - Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
 - § 12 Entstehung des Anspruchs, Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung
 - § 13 Unterbrechung der zulageberechtigenden Verwendung
 - Unterabschnitt 2 Einzelne Zulagen
 - § 14 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
 - § 15 Zulage für besondere polizeiliche Einsätze
 - § 16 Zulage für Luftfahrzeugbesatzungen der Polizei
 - § 17 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
 - Abschnitt 4 Schlussbestimmung
 - § 18 Inkrafttreten