HSchulImmV HE 2010
INHALT
Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörerin oder Gasthörer, das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden und der Promovierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung) Vom 24. Februar 2010
- Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörerin oder Gasthörer, das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden und der Promovierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung) Vom 24. Februar 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 2 Antrag auf Immatrikulation
- § 3 Immatrikulation
- § 4 Versagung und Rücknahme der Immatrikulation
- § 5 Studienausweis, Studienbuch
- § 6 Mitteilungspflichten
- § 7 Rückmeldung
- § 8 Beurlaubung
- § 9 Teilzeitstudium
- § 10 Studiengangwechsel, Promotionsstudium
- § 11 Exmatrikulation
- § 12 Gasthörerinnen und Gasthörer
- § 13 Doktorandinnen und Doktoranden
- § 14 Verarbeitung von Prüfungsdaten
- § 15 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 16 Daten für die Hochschulstatistik
- § 17 Übermittlung von Daten an die Studierendenschaft und das Studentenwerk
- § 18 Übermittlung von Daten an die Bibliothek
- § 19 Übermittlung von Daten an das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium
- § 20 Übermittlung von Daten an die zuständige Krankenkasse
- § 21 Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von Hochschulprüfungen und zum Nachweis des Studiums
- § 22 Datenschutz
- § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback