SozAnerkG HE 2010
INHALT
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Heilpädagoginnen und -pädagogensowie Kindheitspädagoginnen und -pädagogen (Sozialberufeanerkennungsgesetz) Vom 21. Dezember 2010
- Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Heilpädagoginnen und -pädagogensowie Kindheitspädagoginnen und -pädagogen (Sozialberufeanerkennungsgesetz) Vom 21. Dezember 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern und Sozialpädagoginnen und -pädagogen
- § 2 Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung
- § 3 Praxisstellen
- § 4 Einbeziehung der Berufspraxis
- § 5 Ausgestaltung und Durchführung der Praxisphase
- § 6 Staatliche Anerkennung bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung
- § 7 Gleichstellung bereits erteilter staatlicher Anerkennungen
- § 8 Staatliche Anerkennung von Heilpädagoginnen und -pädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und -pädagogen
- § 9 Übergangsbestimmung, Erprobungsklausel
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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